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AGB

Reisebedingungen
Sie können die AGB auch im PDF-Format
(ca. 30 KB groß) hier downloaden.
Lieber Gast,

bitte schenken Sie den nachstehenden Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit :

Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns, dem aachen tourist service e.v. (im folgenden ats genannt). Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen an.


1. Abschluß des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem ats den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an.

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

Ein Reisevertrag mit dem ats kommt erst zustande, wenn die Anmeldung vom ats mit dem gleichen Inhalt - insbesondere bezüglich der Buchung und des Reisepreises - schriftlich bestätigt wird.

Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, weist der ats darauf ausdrücklich hin. Der Vertrag kommt auf der Grundlage der Bestätigung zustande, wenn Sie dieser Änderung nicht innerhalb von zehn Tagen widersprechen.


2. Leistungen

Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt / Angebot des ats und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Der ats behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospekt- oder Angebotsangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.


3. Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis € 75,00 nicht, so kann der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

Bei Vertragsschluß ist der ats berechtigt, eine Anzahlung von Ihnen zu erheben. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7 genannten Gründen abgesagt werden kann.

Bei Programmen, die eine Eintrittskarte beinhalten, ist in jedem Fall eine Anzahlung zu leisten. Dieser Betrag ist der Programmbeschreibung bzw. dem Angebot des ats zu entnehmen. Der Anzahlungsbetrag wird bei Umbuchung oder Rücktritt und Kündigung nicht erstattet.

Nach Bezahlung des Reisepreises erhalten Sie ca. 1 Woche vor Anreise die vollständigen Reiseunterlagen oder Sie finden sie im gebuchten Hotel vor.

Alle Zahlungen erfolgen in bar, per Scheck oder durch Überweisung. Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. Der ats kann in diesem Fall die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, wenn nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein Reisemangel vorliegt.


4. Leistungs- und Preisänderungen

Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Der ats bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht im Katalog ausgeschrieben sind, z.B. Badewanne usw. nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung des ats z.B. über den Katalog hinaus, abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt sind.

Nach Vertragsschluß notwendig werdende Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt sind nur zulässig, soweit sie nicht erheblich sind, der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird und sie nicht vom ats wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden.

Ggf. setzt Sie der ats über Änderungen unverzüglich in Kenntnis. Unter Umständen wird Ihnen der ats eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Der ats behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Erhöhung von Steuern und Gebühren) in dem Umfang zu ändern, den die sachlichen Gründe rechtfertigen, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.

Bei einer unzumutbaren Preiserhöhung ist der Reisende berechtigt, ohne Zahlung von Gebühren innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder ohne Mehrkosten unverzüglich eine gleichwertige Reise aus dem Programm des ats zu belegen.

Falls ein Reisender einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, wird sich der ats bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, ohne daß hierdurch Ansprüche gegen den ats begründet werden. Diese Bemühung entfällt, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegen stehen. Der ats ist berechtigt, 20 % des zu erstattenden Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.


5. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch Rücktrittserklärung gegenüber dem ats von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim ats. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

Wenn Sie zurücktreten, kann der ats angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt i.d.R.:

• bis zum 22. Tag vor der Ankunft 10 %
• vom 21. - 15. Tag vor der Ankunft 20 %
• vom 14. - 7. Tag vor der Ankunft 40 %
• vom 6. Tag bis 1 Tag vor Ankunft 60 %
• am Ankunftstag 80 %

des Reisepreises.

Evtl. durch den ats bestellte und gekaufte Eintrittskarten können nicht zurückgenommen werden. Der ats berechnet den entsprechenden Aufwand wie vereinbart. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, daß dem ats keine oder geringere Kosten durch Ihren Rücktritt entstanden sind.

Die Rücktrittsgebühren werden auch erhoben, wenn Sie aus anderen Gründen, die der ats nicht zu vertreten hat, die Reise nicht antreten. Dieses gilt nicht für alle Fälle höherer Gewalt gemäß § 651 j BGB (z.B: Krieg, Naturkatastrophen). Die Rücktrittsgebühr wird sofort fällig.

Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluß einer Reisekostenrücktrittsversicherung.


6. Umbuchungen

Änderungen des Reisetermins, der Unterkunft oder der Person des Reisenden gelten als Umbuchungen.

Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson für sich bestellen. Es bedarf dazu der Mitteilung an den ats. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird eine Umbuchungsgebühr fällig. Geben Sie die Reise an einen Dritten weiter, so haften Sie neben dem Dritten für den Reisepreis und evtl. Kosten als Gesamtschuldner.

Ändert sich bei der Umbuchung einer Gruppe die Teilnehmerzahl, so daß eine andere Preisgruppe gilt bzw. eine Gruppe nicht mehr zustande kommt, wird der entsprechend geringere bzw. höhere Reisepreis berechnet.

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der ats bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Bemühung entfällt, wenn es
sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


7. Kündigung und Rücktritt durch den ats

Der ats kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

• Ohne Einhaltung einer Frist:

Wenn die Durchführung einer Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung vom Reisenden nachhaltig gestört wird.

Gleiches gilt, wenn sich der Reisende in starkem Maße vertragswidrig verhält. Der ats behält in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis. Ersparte Aufwendungen oder sonstige Vorteile muß er sich anrechnen lassen. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch der ats den Reisevertrag kündigen. Der ats zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

• Bis zwei Wochen vor Reiseantritt:

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.

In jedem Fall ist der ats verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der ats den Kunden davon zu unterrichten.

Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die dem ats im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des ats besteht jedoch nur, wenn dieser die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn der ats die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.

Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des ats keinen Gebrauch gemacht hat.


8. Haftung des ats

Der ats steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für:

• die gewissenhafte Reisevorbereitung
• die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
• die Richtigkeit der Beschreibung aller im Prospekt oder im Angebot des ats angegebenen Reiseleistungen
• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen


Für Angaben in Prospekten Dritter, an deren Erstellung der ats nicht beteiligt war, wird keine Haftung übernommen.

Der ats haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der ats Fremdleistungen. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.


9. Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der ats kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Es kann auch in der Weise Abhilfe geschaffen werden, daß eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem z.Zt. des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel unverzüglich anzuzeigen.

Der Reisende kann, unbeschadet der Minderung oder der Kündigung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der ats nicht zu vertreten hat.


10. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des ats für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der ats für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der ats bei Personenschäden bis € 75.000,- je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise € 4.000,-. Übersteigt der Reisepreis den Betrag von € 1.250,-, ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Dem Kunden wird im eigenen Interesse der Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

Der ats haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z.B. Theatervorstellungen, Schiffsfahrten, Sportveranstaltungen, Ausstellungen etc.).


11. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.

Unterläßt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.


12. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem ats schriftlich geltend zu machen. Nach Fristablauf können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Ihr Verschulden gehindert waren, die Frist einzuhalten.

Ihre Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem der ats die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.

Ein eingeschaltetes Reisebüro tritt nur als Vermittler bei dem Abschluß des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch Sie entgegenzunehmen.


13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für diese Reisebedingungen.

Der Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung wird ausdrücklich empfohlen.


14. Gerichtsstand

Der Reisende kann den ats nur an seinem Sitz in Aachen verklagen.

Für Klagen des ats gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben. Für Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand Aachen.


Diese Reisebedingungen gelten für den

aachen tourist service e.v.
Postfach 10 22 51

52022 Aachen


Vereinsregister Aachen 1002

 
aachen tourist service e.v. - Tel +49 (0) 241 - 18029-51 - incoming@aachen-tourist.de